Wir bieten Ihnen hier einen Überblick über die Arbeit der SPD Heddesheim. Sie finden hier die aktuellen Projekte und die Ansprechpartner in Heddesheim. Nutzen Sie unsere Seiten zu Ihrer Information. Und schreiben Sie uns gerne, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.
TOP 3 „Kommunaler Kindergarten - Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026, Änderung Gebührensatzung zur Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten“
Ich muss meine Ausführungen aus dem Jahr 2024 wiederholen. Dieser TOP ist nicht vergnügunsgsteuerpflichtig, da es sich um eine Gebührenerhöhung handelt, die uns keine Freude bereitet.
Leider ist sie aber notwendig.
Die Kostensituation in den Kindertageseinrichtungen macht eine Erhöhung leider unumgänglich. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen tragen auch die tarifvertraglichen Erhöhungen dazu bei. Dabei ist uns wichtig zu betonen, dass gut ausgebildete Personal gerecht entlohnt werden muss. Darüber hinaus sorgt eine Anpassung der Tabellenentgelte zur weiteren Steigerung der Attraktivität diese gesellschaftlich zentralen Berufs. Die gemeinsame Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände liegt vor und siehteine Erhöhung der Beiträge für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen von 7,3% in 2025, gegenüber 7,5% im Jahr 2024. Was 11 Euro in 2025/2026 gegenüber 12 Euro im Vorjahr im KIGA in Heddesheim bedeutet. Die Diskussion im Kinderbetreuungsbereich hat in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass eine Aufwertung und eine größere Wertschätzung stattfinden muss. Dies geht damit einher, dass auch die Bezahlung entsprechend angepasst sein muss, um auch die Attraktivität dieser Berufssparte zu erhalten. Dies ist in der Vergangenheit geschehen.
Die Gemeinde und die konfessionellen Träger haben sich vor Jahren darauf verständigt, die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände für die Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindergärten empfehlungsgleich zu übernehmen. Die in der Vorlage genannten Änderungen der Elternbeiträge wurden im Trägergespräch zwischen den Vertretern der Gemeinde und der Kirchen abgestimmt. Es ist wichtig, dass die Einheitlichkeit der Beiträge in den Heddesheimer KIGA beibehalten wird, um keine Konkurrenzsituationen entstehen zu lassen.
Wie jedes Jahr fand auch in diesem Jahr das sogenannte Trägergespräch zwischen der Gemeinde (Verwaltung und Gemeinderäten), der evangelischen und katholischen Kirche statt. Bei dieser Zusammenkunft wird ein gemeinsames Verständnis im Bereich Kinderbetreuung geschaffen, wie auch allgemeine Themen besprochen.
Die hierzu erarbeitete und präsentierte Vorlage zeigt dem zuständigen Gremium, die Entwicklung der benötigten und vorhandenen Kinderbetreuungsplätze für die nächsten Jahre auf. An dieser Stelle ein Dankeschön an alle Beteiligten, die an der Erstellung der Vorlage mitgewirkt haben.
Sie zeigt uns einen eventuellen Handlungsbedarf auf und ist somit ein hervorragendes Steuerungselement.
Es wird uns immer wieder vorgehalten, dass wir der jährlichen Erhöhung zustimmen, anstatt sie abzulehnen. Aber, so lange das Land Baden-Württemberg nicht die Gebührenfreiheit einführt, sind wir dazu gezwungen.
Die Landesregierung hat es bis zum heutigen Zeitpunkt versäumt wenigstens einen ersten Schritt in die Richtung der Gebührenfreiheit zu gehen. Sie hat nämlich die im Koalitionsvertrag zwischen den Grünen und CDU vereinbarte Sozialstaffelung der Beiträge umzusetzen, nicht verwirklicht. Das Thema Gebührenfreiheit wird im kommenden Landtagswahlkampf ein zentrales Thema der SPD darstellen.
Was wir bei der Betrachtung dieser Thematik noch hinzufügen wollen, ist das Folgende. Wir alle, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind dazu aufgefordert, die Diskussion der Übernahme von Kosten der Kinderbetreuungsangeboten in die Betriebe zu trage. Es gibt Betriebe, wenn dies auch meist Größere sind, die diese Kosten übernehmen, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an sich zu binden bzw. um neues Personal zu umwerben.
Abschließend möchten wir die Gelegenheit nutzen der Verwaltung dafür zu danken, dass in der uns zur Verfügung gestellten Unterlage zum Trägergespräch, der von uns gewünschte Sachstandsbericht zu den Kindertagespflegeplätzen enthalten ist.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion stimmt den in der Vorlage genannten Anträgen zu.
TOP 4: Fahrradvermietsystem "VRNrad" - Künftige Beteiligung der Gemeinde Heddesheim
Die Fortführung des Fahrradvermietsystems in Heddesheim wird seitens der SPD-Gemeinderatsfraktion grundsätzlich befürwortet. Sie steht im Einklang mit den Zielen des Leitbilds und des Mobilitätskonzepts der Gemeinde. Aus diesen Gründen müssen wir dieses System weiterführen. Die zukünftige Investition von etwa 20 T€ ist eine gute Investition. Trotz alledem haben wir die Möglichkeit als Optionskommune in der anstehenden Ausschreibung über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion stimmt dem in der Vorlage genannten Antrag zu.
TOP 5: „Vertrag über Leistungen der Musikschule Mannheim - Anpassung des Ausgleichsbetrags“
Wir möchten bei diesem TOP auf die Vorlage der Verwaltung verweisen, die deutlich zum Ausdruck bringt, dass die Musikschule einen Bildungsauftrag erbringt und sich ebenso in das gesellschaftliche Leben in Heddesheim einbringt. Auch wenn dies aus Sicht vieler Heddesheimerinnen und Heddesheimer als Selbstverständlichkeit angesehen wird, fußt sie auf dem Engagement der örtlichen Leitung und den pädagogischen Kräften.
Leider ist auch in diesem Bereich eine Kostensteigerung zu verzeichnen. In der Vergangenheit betrug der Finanzierungsbeitrag der Gemeinde jährlich 100 T€. Durch die Kostensteigerung wird sich dieser auf etwa 120 T€ erhöhen. Dies ist ebenso eine wichtige Finanzierung. Würde die Gemeinde Heddesheim aus dem Verbund Mannheimer Musikschule austreten, müssten all unsere Kinder, die die Musikschule Heddesheim besuchen, nach Mannheim fahren. Ein nicht zumutbarer Umstand unter den Aspekten der anfallenden Fahrten nach Mannheim und des damit verbundenen Zeitaufwands der Eltern.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion stimmt den in der Vorlage genannten Anträgen zu.
Jürgen Merx
SPD-Fraktionsvorsitzender
Thomas Zachler | Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat Dallinger,
werte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
"Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen".
Diesen Satz habe ich kürzlich im Zusammenhang mit sportlichen Zielvereinbarungen gelesen und der passt auch zum heutigen Tag.
Denn: Um Segel überhaupt setzen zu können, braucht es Segeltuch.
Und neues Segeltuch kostet Geld.
Und schon wieder haben wir das Dilemma mit dem leidigen Geld.
Aber warum ist mir dieser Satz aufgefallen?
Eben, weil sich der Wind, und damit meine ich den finanziellen Gegenwind, in den letzten drei Jahren so immens gedreht hat.
Deswegen will ich bei der Interpretation der 2024er Jahresrechnungen auch nicht gleich mit dieser beginnen, sondern zwei Jahre zurückblättern.
So waren noch in der Stellungnahme im Juli 2023 zu den Jahresrechnungen 2022 von unserem Fraktionsvorsitzenden Ralf Göck die nachfolgende Sätze zu hören:
„Sehr gerne spreche ich heute über den Jahresabschluss 2022 des Kreises und seines Eigenbetriebs Bau und Vermögen, natürlich, weil es einmal mehr sehr gute Zahlen sind.
Und weiter: Ich rede gerne über positive Zahlen und lobe gerne diejenigen, die das umgesetzt haben, weil das die Menschen motiviert.
Motiviert, eben auch in schwierigen Zeiten Kurs zu halten.
Daher lautet mein Credo in diesem Jahr „Volle Kasse 2022 macht den Rhein-Neckar-Kreis resilient“. Ja, wir können wieder rundum zufrieden sein: die freien liquiden Mittel beim Kreis sind auch Ende 2022 wieder deutlich höher als im Plan und deutlich höher als 2021. Daher mein Urteil „Die Kasse ist voll“.
Das ist gerade einmal zwei Jahre her.
Knappe vier Monate später, im Oktober 2023, bekamen wir bei der Einbringung des Arbeitsentwurfs / Finanzentwurfs für 2024 dann schon sehr nachdenkliche Töne zu hören:
„ Wir sind in den anderen Zeiten angekommen und es zeichnet sich ab, dass sich die Rahmenbedingungen für eine verlässliche Haushaltsplanung drastisch verändert haben.
Das bedeutet, dass die Erarbeitung des Haushaltes für das Jahr 2024 nur durch einen großen, gemeinsamen kommunalen Kraftakt zu bewältigen sein wird.
Die Gründe für die dramatischen Verschlechterungen im laufenden Haushaltsjahr und die weiteren Eintrübungen für die Planzahlen für das Jahr 2024 sind vielfältig:
Die Folgen des Krieges in der Ukraine sind verbunden mit einer hohen Inflationsrate und steigenden Beschaffungskosten, sowohl im Energiesektor aber auch bei den Investitionen.
Steigende Zinsen am Kreditmarkt wirken sich auf den Bausektor aus und beim Kreis somit auch deutlich spürbar bei den Grunderwerbsteuereinnahmen mit Rückgängen in Millionenhöhe. Die Tarifsteigerungen, die verständlich und nachvollziehbar notwendig sind, belasten nicht nur direkt die Personal-Aufwendungen, sondern strahlen auch in die sozialen Leistungen aus, die durch Dritte im Auftrag des Kreises erbracht werden. Die Kosten im Sozialetat des Rhein-Neckar-Kreises werden daher gravierend ansteigen. Nicht zuletzt sind auch hohe Defizite aus dem Gesundheitswesen durch den Träger Rhein-Neckar-Kreis abzudecken. Gleichzeitig wollen wir gemeinsam den Klimaschutz voranbringen, was wiederum auch einen erheblichen Invest bedeutet. Und dies alles mit einer viel schwierigeren Ausgangslage als in früheren Jahren. Das laufende Jahr 2023 wird sich nach derzeitiger Einschätzung deutlich verschlechtern und die liquiden Mittel werden nicht mehr ausreichen, um im kommenden Jahr wieder ein hohes negatives Ergebnis kompensieren zu können.
„Werte Kolleginnen und Kollegen, und, was haben wir dann damals gemacht?
Wir haben gleich einen Tag nach Einbringung des damaligen Arbeitsentwurfs in einer Sondersitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses den Arbeitsentwurf des Haushalts einer tieferen Betrachtung unterzogen, die Gesamtsituation erörtert, aber auch um konkrete Einsparvorschläge gerungen.
Die Verwaltung selbst hatte bereits in mehreren internen Runden die dann vorgelegten Ansätze nach Kürzungsmöglichkeiten durchforstet und auch versucht, durch Gegensteuerungsmaßnahmen das voraussichtliche Ergebnis des Jahres 2023 noch zu verbessern, indem nur die unbedingt notwendigen Ausgaben freigegeben werden. Aber, und jetzt sind wir in der Reihe fallender Dominosteine angekommen.Einsparungen bedeuten eben nicht nur geringere Aufwendungen in Euro, sondern auch verminderte Leistungsangebote. Und Einschnitte in Freiwilligkeitsleistungen jeglicher Art tun ebenso weh, wie möglicherweise Kürzungen bei den Investitionen für die Schulen oder im Straßenbau. Eine zu knappe Ausstattungen bei Personalaufwendungen und Arbeitsplätzen wirken sich beispielsweise auf die Bearbeitungszeit von zum Teil existenziellen Leistungen für die Antragsteller aus. Dann gilt es wiederum, die Belastungsgrenze der Mitarbeitenden im Auge behalten und ebenso die Schwierigkeiten zu überbrücken, ausreichend Fachkräfte überhaupt zu finden und zu halten.
Ja, werte Kolleginnen und Kollegen, das war der Ausgangspunkt vor etwas mehr als anderthalb Jahren, den wir bei der Haushaltsplanung berücksichtigen mußten: Natürlich fielen die internen Sparmassnahmen beim Kreis schwer und eine Erhöhung der Kreisumlage waren die Folgen dieser Gemengelage.
Heute, beim Vorliegen der Jahresrechnungen sehen wir die damaligen Befürchtungen bestätigt. Die einfache Kürzung eines Etats hat es nicht gebracht. Und da komme ich wieder zu den Segeln, die müßten anders gesetzt werden …
Denn in den vergangenen beiden Jahren haben erneut verschiedenste Krisen die Agenda unseres Kreises und die der angehörigen Städte und Gemeinden geprägt.
Hier war es dann einmal mehr wichtig, neben den multiplen Akutkrisen auch die überlappenden Langzeitkrisen nicht aus dem Blick zu verlieren, sondern auch hier proaktiv unterwegs zu sein. Dies gilt zunächst für die Klimakrise, die in den Jahren 2022 und 2023 mit dem jeweils heißesten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen traurige Rekorde gefeiert hat. Hier zeigt es sich deutlich, dass es gerade im kommunalen Bereich eine nachhaltige strukturelle Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen braucht, die mit einem möglichst geringen Einsatz an Finanzmitteln ein Maximum an CO2-Einsparungen generieren. Aber nicht nur die Klimakrise, auch die demografische Krise verschärfte und verschärft sich zusehends. Pflegenotstand, Kita-Notstand, Ärztenotstand, Fachkräftenotstand – dies alles sind Themen, die die Kreisverwaltung, aber auch die Fraktionen, die Mitglieder des Kreistags zuletzt massiv umgetrieben haben. Und man muss es realistisch sehen: Künftig wird es immer weniger betreuende und immer mehr zu betreuende Menschen geben.
Nun aber ans richtig Eingemachte: Seit 2017 ist die deutsche Wirtschaft lediglich um 1,6 Prozent gewachsen und liegt damit weit unter dem EU-Durchschnitt von 9,5 Prozent. Strukturelle Schwächen wie hohe Energiekosten, geringe öffentliche Investitionen und eine übermäßige Abhängigkeit vom Export haben die Stagnation verfestigt. Hinzu kommen immer weiter steigende Ausgaben im Sozial- und Jugendbereich durch ansteigende Fallzahlen, hohe, individualisierte Standards und gestiegene Leistungsentgelte. Weiterhin tragen die notwendigen Verlustabdeckungen bei der GRN gGmbH zu spürbaren Belastungen des Kreishaushalts bei. Das Ganze in wenigen Zahlen.Nach der Haushaltsplanung 2024 sollte der Gesamtergebnishaushalt mit einem negativen Gesamtergebnis von -26,5 Mio. € abschließen. Mit dem vorliegenden Ergebnis von -29,7 Mio. € ist das geplante Ergebnis um -3,2 Mio. € im negativen Sinne übertroffen worden, was aber auch mit den eingegangenen Haushaltsermächtigungen zusammenhängen mag. Wir konnten somit den Ressourcenverbrauch nicht erwirtschaften. Der Bestand der Rücklage, der zum Ausgleich eventuell künftig entstehender Fehlbeträge verwendet werden kann, reichte 2024 zur Deckung nicht aus, sodass ein Fehlbetrag in Höhe von 7,7 Mio. € vorgetragen werden musste. Ein weiterer Fehlbetrag beim Sonderergebnis in Höhe von 1,1 Mio. € musste zu Lasten des Basiskapitals verrechnet werden.
Kurzer Sprung ins Drei Komponenten Modell: Mit dem Ergebnis der Finanzrechnung (Einzahlungen/Auszahlungen) wird der Geldverbrauch dargestellt. Bei der Planung war von einem Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 14,2 Mio. € ausgegangen worden. Zum Ende des Haushaltsjahres stellt sich dieser Zahlungsmittelbedarf mit 6,8 Mio. € deutlich besser dar. Es wurde also weniger „verbaut“ als geplant. Da die Ergebnisrechnung aber keinerlei Mittel zur Verfügung stellen konnte, um den Finanzierungsmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit zu decken, mußten die flüssigen Mittel verbraucht und Schulden gemacht werden, wenn auch nicht so viele wie geplant. Unter Berücksichtigung der aufgenommenen Kassenkredite betragen die liquiden Mittel zum 31.12.2024 rund -10,2 Mio. €. Der Wert der Sollvorschrift des § 22 Abs. 2 GemHVO (13,5 Mio. €) wird dabei klar verfehlt (die sog. Mindestliquidität). Für die Bewertung der finanziellen Lage ist neben der Betrachtung der Ergebnisse aus der Ergebnis- und Finanzrechnung auch die Entwicklung und der Stand der Liquidität sowie die Höhe der Verschuldung ein wichtiger Gradmesser. Was aber auch klar sein dürfte: für das noch laufende Jahr 2025 ist mit einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland nicht zu rechnen. Gleiches gilt auch für die kommunalen Haushalte. Die neue US-Regierung, welche schon nach wenigen Wochen nach Amtsantritt für maximale Verunsicherung am Weltmarkt gesorgt hat, trägt außerdem kolossal dazu bei, dass mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation nicht zu rechnen ist. Insofern sind weiterhin erhebliche Mehrbelastungen durch wegbrechende Einnahmen und zusätzliche Ausgaben zu erwarten, wie sich auch aus der jüngsten Mai-Steuerschätzung 2025 für die Jahre 2025 – 2029 erahnen lässt. Die Jahresabschlüsse 23 und 24 sowie die Prognosen für die Jahre 2025 und 2026 machen deutlich, wie fragil und von äußeren Einflüssen abhängig die kommunale Finanzwirtschaft ist. Noch 2022, jetzt komme ich wieder zum Anfang zurück, schien die Finanzkraft des Kreises nahezu unverwüstlich zu sein. Dass dem nicht so ist, hat uns dieses Ergebnis, wie schon 2023, nochmals deutlich vor Augen geführt.
Was ist also zu tun – neben einer eigenen vernünftigen Planung und Nutzen aller Spielräume zur Kostensenkung?Und damit komme ich ganz zurück an den Anfang: ohne neues Segeltuch ist ein Setzen der Segel für den Trip in die Neue Welt schlicht unmöglich.
Und jetzt sind wir am Punkt: Die Krise, die uns Kreisräte im Berichtszeitraum am stärksten beschäftigt hat, ist zweifellos die Krise der Kreisfinanzen. Aber sie ist nicht allein vom Kreis zu bewältigen. Der Schuldenstand des Rhein-Neckar-Kreises stieg allein in diesem Jahr auf 109,1 Mio. Euro an, das sind zwar 15,6 Mill. Euro niedriger als bei der Planung damals prognostiziert, aber ein Plus von fast 17,5 Mio. als im Dezember 2023. Und, über die Gemarkungsgrenzen zu schauen: ab 2025 befinden sich die Haushalte der Landkreise in Baden-Württemberg dann wohl endgültig im freien Fall. Denn das Gros der Rücklagen wurde bereits in diesem Jahr zur Stabilisierung der Haushalte eingesetzt. Die Defizite namentlich im Sozial- und Krankenhausbereich werden dann ab 2025 endgültig nicht mehr durch Entnahmen aus der Rücklage gedeckt werden können. Für diese krisenhafte Entwicklung auch unserer Kreisfinanzen gibt es sicherlich eine ganze Reihe von Gründen. Die Hauptursache für die eben nicht nur konjunkturell, sondern strukturell bedingte Schieflage der Kreisfinanzen ist, dass in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Pflichtaufgaben der Landkreise beständig ausgeweitet wurden und die Erledigungskosten aus bestehenden Pflichtaufgaben regelrecht explodiert sind, ohne dass es dafür einen auch nur annähernd ausreichenden finanziellen Ausgleich gegeben hätte. Beispielhaft zu nennen sind die Eingliederungs- und Jugendhilfe sowie die Krankenhausversorgung. Angesichts des Finanzierungsdeltas, das sich zwischen der Kostenbelastung des Landkreises aus der Erfüllung von Pflichtaufgaben einerseits und ihrer aktuellen finanziellen Ausstattung andererseits auftut, wird es ohne eine entschiedene Priorisierung und vor allem auch eine Posteriorisierung im Bereich der Pflichtaufgaben nicht gehen. Diese Vor- und Nachrangigkeiten im Bereich der Pflichtaufgaben verbindlich zu regeln, obliegt in unserer rechtsstaatlichen Demokratie dem Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene. Denn Pflichtaufgaben haben nun einmal die Eigenheit, dass Landkreise, Städte und Gemeinden sie zwingend erfüllen müssen. In einem geordneten Rechtsstaat ist es ihnen gerade nicht erlaubt, rechtlich als verpflichtend ausgewiesene Aufgaben hintanzustellen oder auch nur schleifen zu lassen. Deswegen gilt es heute nochmals deutlich zu machen: Bundes- und Landesgesetzgeber sind zwingend aufgerufen, zum einen den Umfang und die Tiefe kommunaler Pflichtaufgaben sowie zum anderen die finanzielle Ausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden neu zu justieren und wieder ins Lot zu bringen. Hier werden neue Segeltücher gewebt und die Segel gesetzt. Ich sage nur ein Wort: Konnexitätsprinzip.Oder auf gut deutsch: Wer bestellt, der bezahlt auch! Sonst fahren wir bald sehenden Auges und ohne Bremsen an die Wand. Kleiner Lichtblick vielleicht: die in Baden-Württemberg geschaffene Entlastungsallianz könnte hierzu einen großen wichtigen Beitrag leisten, indem sie den Auftrag aus ihrer Gründungsurkunde ernsthaft verfolgt, nämlich „mit einer konsequenten Aufgabenkritik und der gezielten und strukturierten Überprüfung bestehender Standards und Regulierungen, aber auch mit konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung (...) die Ressourcen auf die zukunftsweisenden Themen“ zu konzentrieren. Liest sich das nicht ganz grandios? Doch allein mir fehlt der Glaube, wenn so beinahe nebenbei mit der nun beabsichtigten Einführung der sog. Ehrenamtskarte wieder einmal noch mehr Bürokratie an die unteren Verwaltungsbehörden abgegeben werden soll. Zum Ende noch ein Hinweis: Es gerät dann hierbei fast in den Hintergrund, dass am Freitag vor einer Woche auch der BundesHaushalt in den Bundestag eingebracht wurde. Zusammen mit den Sondervermögen steht dann vielleicht endlich so richtig Geld für Investitionen zur Verfügung, die im Land dringend fällig sind. Dass das Geld dann aber auch dort ankommt, wo es gebraucht wird, vor allem auch bei den klammen Kreisen, Städten und Gemeinden, das ist jetzt die Aufgabe, die sich den Abgeordneten in Berlin, aber auch uns als Verantwortlichen hier im Kreis stellt. Straßen, Krankenhäuser, Schulen - der Bedarf ist groß. Und wir als SPD-Fraktion geben die Hoffnung nicht auf, dass wir vielleicht in naher Zukunft die Jahresrechnungen dann endlich wieder positiver bewerten können.
Und stimmen dem TOP mit seinen Unterpunkten zu verbunden mit dem Dank an alle damit Betrauten.
Thomas Zachler, Sprecher des Ausschusses Verwaltung und Finanzen, hielt diesen Sachvortrag zum Tagesordnungspunkt "Feststellung der Jahresabschlüsse 2024":
Feststellung der Jahresabschlüsse 2024 der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Rhein-Neckar-Kreises
a) AVR BioTerra GmbH & Co. KG
b) AVR UmweltService GmbH
c) GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH
d) Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH
e) Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH
f) Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KLiBA)
g) Integrierte Leitstelle Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis gGmbH
Sehr geehrter Herr Landrat,
werte Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer
unter Berücksichtigung der Grundlagen der Rechnungsergebnisse des Vorjahres, der Entwicklung des Haushaltsjahres 2023 sowie der weiteren absehbaren Entwicklungen hatten wir im Herbst 2023 die Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 erarbeitet und haben in den Ausschüssen, in den Aufsichts- und Verwaltungsräten die Weichen für das Haushaltsjahr 2024 gestellt und die Ampeln in den jeweiligen Gesellschaften auf „Grün“ gestellt. Und heute halten wir die finalen Zahlen in der Hand.
Laut Tagesordnung stehen die AVR Gesellschaften, Bio Terra und Umweltservice, zuerst zur Prüfung an.
Nach Durchsicht der Vorlage und den darin übermittelten Zahlen wird hier Erfolgsgeschichte geschrieben.
Was draußen den vielen Befüllern der braunen Tonnen wohl nicht so geläufig ist, hier wird nicht nur finanziell Erfolgsgeschichte geschrieben, sondern auch Nachhaltigkeit praktiziert.
In der AVR Biovergärungsanlage werden jährlich rund 70.000 Tonnen biogener Abfälle aus dem Rhein-Neckar-Kreis zu wertvollem Biogas verarbeitet, kompostiert und anschließend von der Südwest GmbH vermarktet. Dieser Kompost ersetzt mineralischen Dünger, er verfügt über eine hohe Wasseraufnahmefähigkeit bei Starkregen und eine erstaunliche Speicherfähigkeit bei etwaigen Dürreperioden.
Die regionale Landwirtschaft verfügt damit langfristig über einen wertvollen organischen Dünger, der zudem als Torfersatz im privaten und kommerziellen Gartenbau Verwendung finden kann. Das im Vergärungsprozess erzeugte Rohbiogas wird an die AVR BioGas GmbH verkauft, dort zu Biomethan aufbereitet und anschließend in das Erdgasnetz der MVV Netze eingespeist.
Ein Wermutstropfen bleibt: Der Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Insolvenz des Großabnehmers Landwärme bei der AVR BioGas GmbH zurückzuführen. Die Erlöse aus der Gasverwertung gingen zurück, da die Partizipationsvereinbarung im vergangenen Geschäftsjahr nicht wirksam wurde.
Die Kostenerhöhungen gegenüber dem Vorjahr stehen in direktem Zusammenhang mit den Kostenerhöhungen für Strom und Wärme.
Die Steigerung der Personalkosten ist auf Tarifanpassungen und die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien an Mitarbeitende zurückzuführen.
Bei der AVR UmweltService hat man trotz solcher Belastungen einen schönen Gewinn erzielen können. Die Ausschüttung aus der Gewinnrücklage an den Rhein-Neckar-Kreis ist absolut lobenswert und hilft den schwierigen Kreis-Finanzen sehr.
Wer als Kreiseinwohner alle zwei Wochen seine grüne Tonne auf den Gehweg stellt, dem ist meistens nicht allzu sehr geläufig, welche Aufgaben der Abholer übernimmt. Die AVR UmweltService GmbH konzentriert sich auf den Markt für gewerbliche Abfälle und erneuerbare Energien sowie auf Vermietung und Verpachtung. Ferner übernimmt die Gesellschaft als Dienstleister die Geschäftsführung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar.
Im Geschäftsbereich Abfall wird ein breites Spektrum von Entsorgungsdienstleistungen angeboten, das von der Wertstofferfassung bei Kleinkunden bis hin zur Werksentsorgung reicht.
Im Geschäftsbereich Energie wird neben Photovoltaikanlagen und dem Biomasseheizkraftwerk mit Fernwärmenetz in Sinsheim auch die Weiterentwicklung auf allen Gebieten der Dienstleistungen rund um erneuerbare Energien betrieben.
Zurück zu den Zahlen: Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.399 T€ und setzen sich hauptsächlich aus Miet- und Pachterlösen (12.929 T€), Leistungsverrechnungen (3.878 T€) sowie aus den gewerblichen Umsätzen aus der Grünen Tonne plus Gewerbe (4.524 T€) zusammen. Die Miet- und Pachterlöse erhöhten sich um 305 T€ und die Umsätze aus der Leistungsverrechnung um 450 T€. Die Umsätze der Grünen Tonne plus Gewerbe sind durch Preiserhöhungen und sich langsam erholenden Erlösen für Wertstoffe um 457 T€ gestiegen. Die gesamten Investitionen belaufen sich auf 6.716 T€ und verteilen sich auf immaterielle Vermögensgegenstände mit 36 T€, auf Sachanlagen mit 5.380 T€ und auf Finanzanlagen mit 1.300 T€. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Programmerweiterungen im SAP Umfeld. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betreffen vor allem den Kauf und Ersatzbeschaffungen von Sammelfahrzeugen, Radlader und Abrollcontainer bzw. Baumaßnahmen wie dem Gebrauchtwarenkaufhaus, welche in Zusammenarbeit mit der AVR Kommunal AöR entstand. Weiter wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Ersatzbeschaffungen, insbesondere in das IT-Equipment sowie in neue Hardwareausstattung investiert.
Bei der GRN gGmbH sieht es hingegen anders aus und zwar leider deutlich schlechter. Die Probleme dort scheinen aber zum allergrößten Teil nicht hausgemacht. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.819.811,19 € ab. Das Ergebnis hat sich gegenüber der Planung für das Jahr 2024 um 1,8 Mio. € verbessert. Die Planabweichung ergibt sich im Wesentlichen durch den Anstieg der Umsatzerlöse sowie den Rückgang der Zinsaufwendungen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Jahr 2024 insbesondere durch den Anstieg der ambulanten Erlöse. Bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen konnten sowohl die Auslastung der Einrichtungen wie auch die Fallzahlen gegenüber dem Jahr 2023 leicht gesteigert werden.
Wir alle wissen: Die Krankenhauslandschaft in Deutschland steht vor tiefgreifenden Herausforderungen, die durch demografische Entwicklungen, wirtschaftliche Schieflagen und strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen geprägt sind. Die Sicherstellung einer hochwertigen und wirtschaftlich tragfähigen medizinischen Versorgung erfordert ein Umdenken und eine strategische Neuausrichtung der Kliniken. Angesichts dieser Herausforderungen müssen Krankenhäuser innovative Medizinkonzepte entwickeln, die wirtschaftliche Effizienz mit einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung vereinbaren.
Der Rahmen hierfür wurde noch von der „Ampel“-Regierung mit dem am 01.01.2025 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gesetzt. Das am 01.01.2025 in Kraft getretene KHVVG ist das Gesetz zur Umsetzung der geplanten Krankenhausreform. Es soll die Behandlungsqualität der Krankenhäuser stärken und eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen. Zusätzlich soll das Gesetz die Krankenhausversorgung effizienter gestalten und Bürokratie abbauen.
Um diese Ziele zu erreichen, wird die Krankenhausplanung und Finanzierung der stationären Versorgung grundlegend umstrukturiert. Gesundheitsleistungen sollen künftig vorrangig von spezialisierten Kliniken erbracht werden.
Kleinere Krankenhäuser sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf die Behandlungen konzentrieren, die sie besonders gut beherrschen. Des Weiteren sollen ambulante und stationäre Sektoren stärker zusammengeführt werden.
Wie wird die Umsetzung des KHVVG in Baden-Württemberg erfolgen? Für die Krankenhausplanung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ein Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, das als Grundlage für die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung dienen soll. Inhalte des Gutachtens sind eine Analyse des Status Quo der stationären Versorgung im Land Baden-Württemberg, eine Erstellung von Prognosen anhand der demographischen Entwicklung und unter Berücksichtigung der Ambulantisierung sowie das Ableiten von Handlungsempfehlungen.
Für den Rhein-Neckar-Kreis und seine Region wurden folgende drei Besonderheiten festgestellt:
- Häufung von geburtshilflichen Einrichtungen in Mannheim und Heidelberg
- Kardiologische Unterversorgung rund um Buchen
- Unterversorgung in der Kinder- und Jugendmedizin im Raum MOS - Buchen und Eberbach
Dazu ein Überblick über die Struktur der Krankenhäuser: Unsere vier GRN-Kliniken der Grund- und Regelversorgung verfügen insgesamt über mehr als 800 Betten mit mehr als 40.000 stationären und mehr als 50.000 ambulanten Fällen und sind als Verbund mit der wohnortnahen Versorgung der Bewohner des Rhein-Neckar-Kreises betraut. Der Rhein-Neckar-Kreis ist einer der am dichtesten besiedelten Landkreise Deutschlands und verfügt über vergleichsweise wenig somatische Krankenhausbetten.
Durch die geographische Lage mit den Stadtkreisen Heidelberg und Mannheim ergeben sich jedoch Herausforderungen in der Leistungserbringung, da die beiden dort verorteten Universitätsklinika die geringe Bettendichte im Kreis wieder relativieren. Hierzu gilt es, den Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVGG) zu nutzen, um unter Berücksichtigung der individuellen Stärken sowie geographischen Besonderheiten der Standorte Schwerpunkte für die einzelnen Kliniken zu schaffen, die Leuchtturm-Charakter und überregionale Strahlkraft haben und damit weitere Patientinnen/ Patienten anziehen. Mit der beschriebenen Aufstellung der Leistungsportfolios der Kliniken sehen die Verantwortlichen eine Chance, dieses Ziel zu realisieren. Dabei handelt es sich bei den einzelnen Konzentrationsschritten um eine aus Sicht der Verantwortlichen logische und in sich schlüssige Verbindungen, deren Veränderung im Einzelnen das Gesamtkonzept an unterschiedlichen Stelle mit neuen Sollbruchstellen versieht.
Das uns im März 2025 vorgelegte Medizinkonzept wird mittelfristig über die Nutzung von Skalen- und auch für eine effizientere Organisations- und Kostenstruktur sorgen, die aktuell aufgrund der fehlenden Eckdaten zur Finanzierung der Krankenhausstrukturreform nicht beziffert werden können. Hier hoffen wir noch auf eine bessere Finanzaustattung des Bundes und der Länder. Bis der Bund für den Betrieb und die Länder für die Investitionen aufkommen, was deren Aufgabe wäre, ist es noch ein weiter Weg. Eine kurzfristige wirtschaftliche Sanierung der vier GRN-Kliniken wird auch mit der Umsetzung des Konzepts sicher nicht möglich sein.
Trotz alledem: Wir stehen uneingeschränkt zu unseren Gesundheitseinrichtungen, und insbesondere auch zur Geburtshilfe in Schwetzingen. Danke an die aktiven Aufsichtsräte, die hier engagiert mithelfen.
Und es war und ist uns allen bewusst, dass der Kreis Verlustabdeckungen in Millionenhöhe und auch temporäre Liquiditätsunterstützungen leisten muss, wenn die GRN gGmbH nicht in finanzielle Turbulenzen geraten soll.
Diese uns vor 1 1/2 Jahren bei der Einbringung des 2024 Entwurfs aufgezeigte Entwicklung hat das Wirtschaftsjahr 2024 erheblich belastet. Eben genauso wie prophezeit. Dass wir weiterhin von Defiziten ausgehen müssen.
Ein helles Licht am Ende des Tunnels hatte sich beim Stift Sunnisheim schon vergangenes Jahr gezeigt, und in diesem Jahr zeigt es sich noch deutlicher, dass die Konsolidierung der Gesellschaft weiter voran schreitet. Insgesamt konnten die Umsatzerlöse trotz kleinerer Rückschläge um 290 T€ gesteigert werden. Den größten Anteil daran haben die Bereiche der teilstationären Betreuung mit einer Steigerung um 360 T€ und der Bereich Betreutes Wohnen mit einer Steigerung von 220 T€. Bei den individuellen Zusatzleistungen stiegen die sonstigen Pflegeerlöse um 212 T€. Im Gegensatz dazu waren durch die Schließung der Intensivwohngruppe (-376 T€), durch geringere Erlöse bei den Inobhutnahmen (-47 T€) und durch die schwächere Belegung im UMA-Wohnheim (-73 T€) deutliche Rückgänge bei den Umsatzerlösen zu verzeichnen.
Zum Jahresende 2024 wurden 179 junge Menschen (Vorjahr 183) und deren Familien durch 147 Mitarbeitende betreut und begleitet. Die Finanzierung der Angebote richtet sich nach Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. Der Kreis und das Land haben hier ordentlich mit ihren Zuschüsse dazu beigetragen, dass unter dem Strich ein gutes Ergebnis steht Aber ein Jahresüberschuss von 103.000 Euro kommt nicht von ungefähr.
Was die KliBA angeht, so sind hier nicht die ganz großen Zahlen ausschlaggebend, der hier erwirtschaftete Überschuß ist recht überschaubar, hier geht es darum, was über dem Strich geleistet wird. Die Vorlage zeigt, dass die KLiBA unwahrscheinlich viel für unsere Kreiskommunen und deren Bevölkerung macht. Hier nur einige Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit 2024: die Projektbetreuung im kommunalen Klimaschutz- und Energiemanagement, die Betreuung des Heidelberger Wärmepass-Beratungspaketes, die Fortschreibung der CO2-Bilanz für alle Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises, Kooperationsprojekte mit dem regionalen Handwerk, die Energieanalyse im Rahmen von Modellprojekten, Aufbau und Durchführung eines Energiecontrollings und Energieberichtswesens in den beteiligten Kommunen, die Energieberatung von Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedskomminen. Chapeau.
Bei der Integr. Leitstelle sind uns keine nennenswerten Veränderungen aufgefallen. Wenn, waren uns diese waren durch die übers Jahr verfolgten Beratungen bekannt und waren demzufolge kein Gegenstand der internen Diskussion unsererseits.
Einer oder eine muss der Letzte sein und das sind heute die Schwetzinger Festspiele. Auch im Jahr nach dem großen Jubiläum schrieben die Festspiele gute Besucherzahlen. In der zurückliegenden Festspielsaison besuchten rund 17.000 Menschen die vierzig kostenpflichtigen Veranstaltungen, Generalproben und die öffentlichen Hörfunksendungen der Schwetzinger SWR Festspiele im Schwetzinger Schloss und die Klanginstallationen in der Orangerie. Der Gesamtetat 2024 war um 501 T€ höher als im Vorjahr. Die Auslastung der kostenpflichtigen Veranstaltungen lag bei 82 %. Aus dem Eintrittskartenverkauf wurden 460 T€ erzielt (Vorjahr 429 T€). Zusätzlich gab es Erträge in Höhe von 11 T€ aus verschiedenen anderen Verkäufen. Das hier entstandene Defizit können wir akzeptieren, wenn es auch kein Pappenstiel ist. Die Kulturförderung ist uns das wert.
Herzlicher Dank an alle die bei der Erstellung der gewohnt übersichtlichen und Transparenten Vorlagen Beteiligten sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der soeben genannten Gesellschaften.