TOP 6: Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter nach dem Ganztagsförderungsgesetz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler gilt Bundesweit ab dem Schuljahr 2026/2027.
Der Rechtsanspruch gilt zunächst nur für die Klassenstufe 1 und wird in den darauffolgenden Schuljahren sukzessive ausgeweitet auf alle vier Klassenstufen der Grundschule.
In Heddesheim wird dieser Rechtsanspruch allerdings sofort für alle 4 Klassenstufen der Grundschule umgesetzt werden.
An der HTG ist der Ganztagsschulbetrieb (8 Zeitstunden an 5 Wochentagen) in Verbindung mit der Kommunalen Schulbetreuung bereits erfüllt. Auch kann die Ausweitung der Ferienbetreuung an weiteren 6 bis 9 Werktagen, je nachdem wie die Feiertage fallen, durch entsprechende Anpassungen erfüllt werden.
Das ist sehr erfreulich, dass wir das ohne größere Anstrengungen umsetzen können. Weiterhin ist es erfreulich, dass bei bleibender Nachfrage keine Erhöhung der Betreuungsgebühren für die Ferienbetreuung notwendig ist.
Dies ist allerdings unter der vom Land zugesagten Betriebskostenfinanzierung abzuwarten. Hoffen wir, dass keine Erhöhung der Benutzungsgebühren in der Zukunft ins Haus stehen.
Die SPD Gemeinderatsfraktion stimmte dem Beschlussantrag zu.
Jürgen Merx
SPD Fraktionsvorsitzender