Gemeinderatssitzung vom 20. Juni 2024

Stellungnahmen und Anmerkungen der SPD Gemeinderatsfraktion zu der Gemeinderatssitzung vom 20. Juni 2024

TOP 5 und 5.1 „Kommunaler Kindergarten - Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025, Änderung Gebührensatzung zur Benutzungsordnung“

Dieser TOP ist nicht Vergnügunsgsteuerpflichtig, da es sich um eine Gebührenerhöhung handelt, die uns sicherlich keine Freude bereitet. 

Leider ist sie aber notwendig.

Die Kostensituation in den Kindergarteneinrichtungen macht eine Erhöhung leider unumgänglich. Die gemeinsame Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände liegt vor und gibt die Empfehlung einer Erhöhung der KIGA Beiträge von 7,5%. Was 12 Euro im KIGA in Heddesheim bedeutet. Die Diskussion im Kinderbetreuungsbereich hat, in den letzten Jahren, immer wieder gezeigt, dass hier eine Aufwertung und eine größere Wertschätzung stattfinden muss. Dies geht damit einher, dass auch die Bezahlung entsprechend angepasst sein muss, um auch die Attraktivität dieser Berufssparte zu erhalten. Dies ist in der Vergangenheit geschehen.

Die Gemeinde und die konfessionellen Träger haben sich vor Jahren darauf verständigt, die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände für die Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindergärten zu übernehmen. Die in der Vorlage genannten Änderungen der Elternbeiträge wurden in dem erwähnten Trägergespräch zwischen den Vertretern der Gemeinde und der Kirchen abgestimmt. Es ist wichtig, dass die Einheitlichkeit der Beiträge in den Heddesheimer KIGA beibehalten wird um keine Konkurrenzsituationen entstehen zu lassen.

Wie jedes Jahr fand auch in diesem Jahr das sogenannte Trägergespräch zwischen der Gemeinde (Verwaltung und Gemeinderäten), der evangelischen und katholischen Kirche statt. Bei dieser Zusammenkunft wird ein gemeinsames Verständnis im Bereich Kinderbetreuung geschaffen, wie auch allgemeine Themen besprochen.

Die hierzu erarbeitete und präsentierte Vorlage zeigt dem zuständigen Gremium, die Entwicklung der benötigten und vorhandenen Kinderbetreuungsplätze für die nächsten Jahre auf. An dieser Stelle ein Dankeschön an alle Beteiligten, die an der Erstellung der Vorlage mitgewirkt haben.

Sie zeigt uns einen eventuellen Handlungsbedarf auf und ist somit ein hervorragendes Steuerungselement.

Ich möchte an dieser Stelle auf unsere Ausführungen aus dem Jahr 2023 zurückkommen. Diese haben im Jahr 2024 leider noch immer Bestand.

Es wird uns immer wieder vorgehalten, dass wir der jährlichen Erhöhung zustimmen, anstatt dies abzulehnen. Aber, so lange das Land Baden-Württemberg nicht die Gebührenfreiheit einführt, sind wir dazu gezwungen.

Gezwungen! Und dies sei Ausdrücklich so gesagt!

Was wir der Betrachtung dieser Thematik noch hinzufügen wollen, ist das Folgende. Wir alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dazu aufgefordert, die Diskussion der Übernahme von Kosten der Kinderbetreuungsangeboten in die Betriebe zu trage. Es gibt Betriebe, wenn dies auch meist Größere sind, die diese Kosten übernehmen um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an sich zu binden bzw. um neues Personal zu umwerben.

Ein positiver Aspekt in der gesamten Gemengelage ist der, dass bei den Kinderkrippen nicht zum 01.09.2024, sondern erst zum 01.01.2025 die Beiträge um 7,5% erhöht werden. Dies stellt zwar keine große Entlastung der Eltern dar, ist aber ein Zeichen, dass hier gesetzt wird. Dies zeigt, dass dem Gemeinderat und der Verwaltung der Kinderbetreuungsbereich wichtig ist.

Abschließend möchten wir die Gelegenheit nutzen der Verwaltung dafür zu danken, dass in der uns zur Verfügung gestellten Unterlage zum Trägergespräch, der von uns gewünschte Sachstandsbericht zu den Kindertagespflegeplätzen enthalten ist. Die Gemeinde Heddesheim verfügt in den letzten Jahren über eine Betreuungsquote bei Kindern unter 3 Jahren von ca. 58%. Damit hat Heddesheim eine deutlich höhere Quote als die des Rhein-Neckar-Kreises, diese liegt bei rund 35%. 

Die SPD Gemeinderatsfraktion stimmt den in der Vorlage genannten Anträgen zu.

Jürgen Merx 

SPD Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme der SPD Fraktion zu den Jahresrechnungen
Finanzpolitischer Sprecher Thomas Zachler

Stellungnahme des finanzpolitischen Sprechers Thomas Zachler:

Sehr geehrter Herr Landrat,

werte Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer,

zu Beginn möchten wir folgendes vorausschicken: nach unserem Prüfungsverständnis sehen wir die Durchsicht der Jahresrechnungen nicht in als vergangenheitsorientierte Fehlersuche und Fehlerdokumentation an, sondern vielmehr als Chance, eventuell vorher nicht erkennbares unwirtschaftliches Handeln zu erkennen und ggflls. künftig zu minimieren. 

Wir sehen wir es als eher zielführend und ergebnisorientiert an, schwierige oder strittige Fälle und Fragen bereits im Vorfeld in den jeweiligen Ausschußsitzungen mit der Verwaltung und den mitanwesenden Ausschussmitgliedern zu erörtern und zu einer Lösung beizutragen. Deswegen sitzen wir heute alle im gleichen Boot, ob am Steuerruder oder im Maschinenraum.

Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen hatte ehemals die Verwaltung auf der Grundlage des Rechnungsergebnisse des Vorjahres, der Entwicklung des Haushaltsjahres 2022 sowie der absehbaren Entwicklungen die Haushaltsplanungen für 2023 erarbeitet und wir haben zusammen in den Ausschüssen, in den Aufsichts- und Verwaltungsräten die Weichen für das Haushaltsjahr 2023 gestellt und die Ampeln in den  jeweiligen Gesellschaften aufs „GO“ gestellt.

Numerisch stehen die AVR Gesellschaften, Bio Terra und Umweltservice, zuerst zur Prüfung an. Nach Durchsicht der Vorlage und der übermittelten Zahlen wird hier Erfolgsgeschichte geschrieben. Bei der AVR UmweltService hat man einen schönen Gewinn erzielen können. Die Ausschüttung aus der Gewinnrücklage an den Rhein-Neckar-Kreis ist lobenswert. 

Bei der GRN gGmbH sieht es aber anders aus und das nicht gut. Diese Probleme sind aber nicht hausgemacht. 

Ein Problem ist unter anderem der Einkauf oder die Neuverpflichtungen von teurem Leasing-Personal aufgrund des fehlenden Personals. Lt. Vorlage waren es 96 neue Stellen. Auf den ersten Blick sicher eine vergleichsweise hohe Zahl, die bei näher Betrachtung aber völlig transparent rüberkommt:

Für eine bestimmte Anzahl an Patientinnen und Patienten muß eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften vorgehalten werden. Sonst kann die jeweilige Station nicht betrieben werden. Diese Vorgabe wird von Jahr zu Jahr auf die Abteilungen ausgeweitet. Und diesen vorgegebenen Personalbedarf muss die GRN gGmbH vorhalten. Dieser kann aktuell leider nur unter Zuhilfenahme von Leasingpersonal gedeckt werden. Dazu kommt natürlich auch der Fachkräftemangel und dass sich zu wenig Personal auf dem Markt befindet. Und schon sind wir bei der Begründung für den Anstieg der Kosten für die Leasing-Kräfte. Also keine Kritik, die Versorgung der Patienten steht auch bei uns an erster Stelle.

Aber wir sind nicht alleine. Die finanzielle Situation der Krankenhäuser und Kliniken in Deutschland, in Baden-Württemberg muss insgesamt als sehr prekär bezeichnet werden.

Wir stehen uneingeschränkt zu unseren Gesundheitseinrichtungen. Und es ist uns allen bewusst, dass der Kreis Verlustabdeckungen in Millionenhöhe und auch temporäre Liquiditätsunterstützungen leisten muss, wenn die GRN gGmbH nicht in finanzielle Turbulenzen geraten soll. 

War im letzten Jahr noch ein dünner Hoffnungsschimmer am Horizont zu sehen, sind hier inzwischen ganz dunkle Wolken aufgezogen.

Die Einrichtungen der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH leiden wie alle Kliniken und Heime unter den Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine.  Erhebliche Sachkostensteigerungen resultieren aus den Lieferschwierigkeiten und der damit verbundenen Verknappung der notwendigen Materialien. Nie für möglich gehaltene Preissteigerungen in allen Bereichen, vom medizinischen Sachbedarf bis hin zu den Lebensmitteln, belasten die Budgetsituation. 

Hinzu kommen die unglaublichen Kosten für die Energielieferungen. Die Strom- und Gaspreise verursachen allein Mehrkosten in der GRN in Höhe von 1.6 Mio. Es besteht ad hoc keine Möglichkeit, die Kostensteigerungen durch höhere Preise bzw. Erträge zu refinanzieren, da dies sowohl im pauschalierten Abrechnungsverfahren – den sogenannten DRGs – als  auch bei den Heimentgelten fest vorgegeben ist. 

Diese uns vor 1 1/2 Jahren bei der Einbringung des 2023er Entwurfs aufgezeigte Entwicklung hat das Wirtschaftsjahr 2023 erheblich belastet. Genauso wie prophezeit.  Dass wir weiterhin von Defiziten ausgehen müssen. Oder wie eine Liedzeile bei dem bekannten Lied „Tage wie diese„ lautet: „Kein Ende in Sicht“.

Ein helles Licht am Ende des Tunnels hatte sich beim Stift Sunnisheim schon vergangenes Jahr gezeigt, und in diesem Jahr zeigt es sich noch deutlicher, dass die ehemals eingeleitete Konsolidierung richtig Fahrt aufgenommen hat. Der Kreis und das Land haben hier ordentlich mit ihren Zuschüsse dazu beigetragen, dass unter dem Strich ein gutes Ergebnis steht. Aber ein Jahresüberschuss von beinahe einer Dreiviertel Million Euro kommt nicht von ungefähr.

Was die KliBA angeht, so sind hier nicht die ganz großen Zahlen ausschlaggebend, der hier erwirtschaftete Überschuß ist recht überschaubar, hier geht es darum, was über dem Strich geleistet wird. 

Die Vorlage zeigt, dass die KLiBA unwahrscheinlich viel für unsere Kreiskommunen und deren Bevölkerung macht (Fortschreibung der CO2-Bilanz, Projektbetreuungen, Klimaschutzprojekte usw.). 

Interessant fanden wir beim Durcharbeiten die Position Sonstige Erträge „ Klimaschutz an Schulen“. Hier handelt es sich unseres Wissens um die Organisation, Koordination und Durchführung von Unterrichteinheiten zu den Themen „Energie- und Klimaschutz“, „Treibhauseffekt und Klimawandel“, „Erneuerbare Energien“ und Durchführung von Projekttagen „Energie- und Klimaschutz“. Diese Projekte werden durch das Umweltministerium Baden-Württemberg und den Rhein-Neckar-Kreis gefördert. 

Der Rhein-Neckar-Kreis förderte das Projekt in 2023 mit 115.000 Euro, das Umweltministerium mit 40.000 Euro.

Ein Teil der Fördermittel des Landes wurde allerdings verzögert erst in diesem Jahr ausbezahlt, dadurch fielen die Erträge in 2023 in diesem Bereich etwas geringer aus als im Vorjahr (Vorjahr 195.000 Euro). 


 

Bei der Integr. Leitstelle sind uns die Neueinstellungen mit dem dadurch verbundenen Personalaufwand aufgefallen, diese waren durch die übers Jahr verfolgten Beratungen bekannt und waren demzufolge kein Gegenstand der internen Diskussion unsererseits.

Einer oder eine muss der Letzte sein und das sind heute die Schwetzinger Festspiele. Auch im Jahr nach dem großen Jubiläum schrieben die Festspiele gute Besucherzahlen.

Die trotzdem entstandenen Mindereinnahmen konnten kompensiert werden, ebenso erfolgte eine Reduzierung der Verbindlichkeiten. Das hier entstandene Defizit können wir akzeptieren.

Herzlicher Dank an alle die bei der Erstellung der gewohnt übersichtlichen und transparenten Vorlagen Beteiligten sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der soeben genannten Gesellschaften.

Stellungnahmen und Anmerkungen der SPD Gemeinderatsfraktion zu der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2024

TOP 6 “ Defizitausgleich Kinderkrippe Postillion ”

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister. 

Die Vorlage zeigt uns auf, dass die Krippe von Postillion nicht zu 100% ausgelastet ist. Dieser Umstand führt zu einer Kostenunterdeckung beim Betreiber und somit zu einem Defizit das auszugleichen ist. Der positive Aspekt bei Postillion ist, dass die monatliche Auslastung im Jahr 2023 bei 90% lag. Eine erfreuliche Entwicklung zu den Vorjahren.

Allerdings entsteht auch für das Jahr 2023 wieder ein Fehlbetrag den wir, die Gemeinde, wieder einmal übernehmen müssen.

Die SPD Gemeinderatsfraktion stimmt dem beantragten Vorgehen zu.

TOP 10 “Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und Fortschreibung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik”

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister. 

Aus der Vorlage ist zu ersehen, dass PV-Anlagen vorrangig an oder auf baulichen Anlagen errichtet werden sollen. Hier ist Heddesheim bereits in der Vergangenheit auf einem guten Weg gewesen und beschreitet diesen auch zukünftig. Der Teilregionalplan sieht für die Heddesheimer Gemarkung keine regionalplanerischen Vorbehaltsgebiete vor. Dies begründet sich im Wesentlichen auf die vorherrschenden guten Böden. Der Regionalplan schließt allerdings eine generelle Realisierung von PV-Anlagen in Heddesheim nicht aus. Ob und wenn wo Freiflächen-PV-Anlagen obliegt somit der Kommune.

Kurz zum Teilregionalplan Windenergie. Hier sieht Regionalplan keine entsprechenden Vorrangflächen vor. Was uns Heddesheim klar war, auch ohne Planung.

Jürgen Merx 

SPD Fraktionsvorsitzender